Geschäftsbedingungen

Coaching

Die Coach ist zur absoluten Diskretion über die Namen gecoachter Personen sowie den Inhalt der Coachings verpflichtet.

Da im Coaching keine Lösungskonzepte angeboten werden, übernimmt die ausführende Coach keine Haftung für aus dem Coaching resultierende Handlungen des Coachees.

Ein Erfolg des Coachings, das heißt, dass der/die Coachee auf jede Frage zufrieden stellende Antworten findet, kann in diesem Sinne nicht garantiert werden. Es wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, kein Werkvertrag.

Der vereinbarte Stundensatz bezieht sich auf eine 60-minütige oder 90-minütige Coaching-Einheit. Es fallen keine weiteren Vor- und Nachbereitungskosten an.

Die Rechnungslegung erfolgt monatlich für die im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen. Die Rechnung ist sofort fällig ohne Abzug von Skonto.

Auf Kundenwunsch kann ein Rahmen einer bestimmten maximalen Anzahl von Coaching-Einheiten vereinbart werden. Der Kunde verpflichtet sich jedoch nicht zum Kauf einer bestimmten Anzahl von Einheiten. Der Coaching-Prozess kann vom Kunden jederzeit abgebrochen werden.

Die Termine für die Coaching-Einheiten finden je nach individueller Terminvereinbarung mit dem/der Coachee statt. Die Verschiebung von Terminen bis zu 48 Stunden vorher erfolgt kostenfrei. Für Terminverschiebungen innerhalb von 48 Stunden werden 50 % in Rechnung gestellt. Falls ein vereinbarter Termin am selben Tag verschoben oder storniert wird, müssen 100 % der Kosten in Rechnung gestellt werden. Wir ersuchen um Verständnis.

Die Coaching-Einheiten finden in den Praxisräumlichkeiten in 1020 Wien, Im Werd 4/2 statt. Auf individuellen Wunsch kann auch ein anderer Ort für das Coaching gewählt werden.

Training/Moderation

Der/die ModeratorIn/Trainerin/Coach ist zur absoluten Diskretion über den Auftraggeber und sämtliche im Rahmen der Auftragserfüllung bekannt werdenden Informationen verpflichtet.

Sollte der von Ihnen fix erteilte Auftrag oder einzelne Trainings/Moderationen daraus abgesagt werden müssen, so ist dies bis 60 Tage vor Trainingsbeginn kostenfrei möglich.

Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass bei Absage von Trainings, Seminaren, Workshops bzw. Moderationen:

  • zwischen 30 bis 60 Tagen vor dem vereinbarten Termin 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden müssen.
  • unter 30 Tagen müssen 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden.

Die Unterbringung und Verpflegung der TrainerInnen bei vereinbarter Leistungserbringung werden getrennt verrechnet. Für Sonderaktivitäten werden Transferkosten, Fremdkosten wie z.B. Leihgebühren für Materialien etc. weiterverrechnet. Reisespesen werden mit € 0,42 pro Kilometer in Rechnung gestellt.